Aktuelle COVID-19-Regeln der MA 44

(20.10.2021) für unsere LTVW-Trainingsbäder mit Stand vom 01.10.2021

Die Vereine tragen die volle Verantwortung, dass die teilnehmenden Personen die 3G-Regel erfüllen und die abgegebene Anwesenheitsliste korrekt ausgefüllt ist. Diese Liste ist bei der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter an der Schlüsselausgabe abzugeben.

Alle Anwesenheitslisten werden 28 Tage im jeweiligen Bad aufbewahrt und danach ordnungsgemäß vernichtet. Leere Anwesenheitslisten liegen in allen Bädern auf und ein Muster dieser Liste findet sich auch im Downloadbereich dieser Website. Es kann von Seiten der Vereine auch eine eigene Liste erstellt und abgegeben werden, welche die Namen, Telefonnummern und evtl. E-Mailadressen sowie die Art der 3G-Nachweise (=alle notwendigen Informationen) aller TeilnehmerInnen und Trainingswarte/TrainerInnen beinhalten. Die Vereine können sich die 3G-Nachweise auch vorab von den teilnehmenden Personen schicken bzw. zeigen lassen. Die 3G-Kontrolle muss nicht zwingend nur direkt beim Schlüsselbrett erfolgen. Der 3G-Nachweis ist dennoch immer von den teilnehmenden Personen mitzuführen und bei einer stichprobenartigen Kontrolle durch die Mitarbeiterinnen bzw. die Mitarbeiter des Bades vorzulegen.

Nachstehend der Link mit den aktuellsten COVID-19-Regeln in den städt. Bädern. Dieser Link wird laufend aktualisiert.

https://www.wien.gv.at/freizeit/baeder/covid19-baderegeln.html

Die namentliche Registrierung aller TeilnehmerInnen im Bad bleibt weiterhin aufrecht. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt (mit Name, Datum, Uhrzeit und Kontakt) 28 Tage lang!

Zusammengefasst gilt als Covid-19-Eintrittsnachweis seit 1.10.2021:

Getestet:

  • Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahre: Ein negatives PCR-Testergebnis, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf
  • Kinder zwischen 6 und 12 Jahre:
    • Ein negatives PCR-Testergebnis, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf oder
    • Ein negativer Antigentest, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf

Der Corona-Testpass (Ninja-Pass) ist ebenfalls ein gültiger Eintrittsnachweis und wird, wenn vollständig geklebt, auch für das gesamte Wochenende anerkannt.

Geimpft:

Vorlage Impfzertifikat oder Internationaler Impfpass über

  • Zweitimpfung (Astra, Pfizer und Moderna) – liegt nicht länger als 360 Tage zurück
  • 22. Tag ab Impfung mit Johnson (1 Dosis) – liegt nicht länger als 270 Tage zurück
  • Impfung nach erfolgter Infektion – liegt nicht länger als 360 Tage zurück, Impfung erfolgte 21 Tage nach positivem Testergebnis bzw. Nachweis von Antikörpern
  • Weitere Impfung - liegt nicht länger als 360 Tage zurück; zwischen vorangegangener Impfung liegen 120 Tage

Genesen:

  • Absonderungsbescheid – positive Testung liegt nicht länger als 180 Tage zurück
  • Nachweis neutralisierender Antikörper – der nicht älter als 90 Tage sein darf