Zum Inhalt

Zwischenbericht des Verbandsarztes des LTVW zur aktuellen Situation der Corona-Pandemie

Es handelt sich um eine Zusammenfassung der einschlägigen deutschen, europäischen und nordamerikanischen Fachgesellschaften GTÜM, VDST, EUBS, ECHM und DMAC.

Asymptomatische oder leicht symptomatische SARS-CoV-2-Infektion

Bei asymptomatischen oder milden Symptomen – wie Schnupfen, leichter Husten, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen – wird empfohlen, mindestens noch 1 Woche nach vollständiger Symptomfreiheit mit dem Tauchen zu pausieren. Bei persistierenden Symptomen wie Post-Covid-Symptomatik sollte eine fachärztliche (Lungenfacharzt) Abklärung durchgeführt werden und eine neue Tauchtauglichkeitsuntersuchung erfolgen.

SARS-CoV-2 positiv Getestete mit mittelschweren Symptomen

Bei ausgeprägtem trockenen oder produktiven Husten, Lungenentzündung, Kurzatmigkeit oder Atemnot, ausgeprägten Kopf- oder Gliederschmerzen sowie Geschmacks- und Geruchsverlust sollte eine mindestens einmonatige Wartezeit nach Genesung und vollständiger Symptomfreiheit eingehalten werden. Bei weiter bestehenden Restbeschwerden wird eine dreimonatige Pause bis zur neuerlichen Tauchtauglichkeitsuntersuchung empfohlen. Bei langwierigen Symptomen oder Long-Covid ist eine Tauchtauglichkeit erst nach Symptomfreiheit wieder zu erlangen.

Schwere Infektion mit SARS-CoV-2

Bei jeglicher Erkrankung dieser Art, die mit einem stationären oder sogar intensivmedizinischen Aufenthalt verbunden war, sollte zumindest eine dreimonatige Tauchpause, gegebenenfalls auch bis zu 6 Monaten bis zur vollständigen körperlichen und psychischen Belastungsfähigkeit eingehalten werden. Eine lungenfachärztliche Abklärung sollte durchgeführt werden.

Dr. Erik Teumann
Verbandsarzt

WordPress Appliance - Powered by TurnKey Linux